Die Gewerkschaften am 1. Mai 2007: Respekt!
Der GBZ (Gewerkschaftsbund der Stadt Zürich) ist Partner des 1.-Mai-Komitees und organisiert gemeinsam mit uns die Demo und Kundgebung auf dem Helvetiaplatz.
Die Arbeitenden fordern Respekt und Würde. Geregelte Arbeit statt Verwilderung!
Die Gewerkschaften fordern weltweit an diesem 1. Mai 2007 „decent work for a decent life - menschenwürdige Arbeit für alle“. Wir verlangen mehr Respekt – geregelte Arbeit statt Verwilderung. Wir fordern Arbeit für alle, bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Löhne und soziale Sicherheit.
„Arbeit für alle“ muss auch in der Schweiz wieder erstes Ziel der Wirtschaftspolitik sein. Jugendlichen darf der Eintritt, Erwerbslosen der Wiedereintritt in die Arbeitswelt nicht länger verweigert werden. Die Forderung nach höheren Arbeitszeiten weisen wir zurück; stattdessen soll die Arbeit auf mehr Menschen verteilt werden.
Wir fordern Respekt vor den Arbeitenden selbst. Wir fordern gute Arbeit für alle:
- Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Für die Betroffenen heisst dies unsichere Einkommen, ungewisse Arbeitszeiten, kaum mehr planbare Zukunft, mehr Gesundheitsschäden und Unfälle. Wir fordern: Die prekären Stellen müssen jetzt in dauerhafte Arbeitsplätze umgewandelt werden. Es ist bei der guten Wirtschaftslage auch eine Frage des Respekts, alle am Aufschwung zu beteiligen.
- Zugenommen haben auch Auslagerungen und Scheinselbständigkeit. Und fast immer sind schlechtere Arbeitsbedingungen und tiefere Löhne die Folge. Wir verlangen bessere Absicherungen in Gesamtarbeitsverträgen und im Arbeitsgesetz!
- In Notlagen finden sich oft ältere ArbeitnehmerInnen. Einmal entlassen, werden sie kaum wieder eingestellt. Respekt bedeutet auch, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älteren Arbeitnehmenden anzupassen. Dazu gehört auch die Möglichkeit zu einer Pensionierung ab 62 für alle – und zwar ohne Renteneinbusse.
- Die ArbeitgeberInnen prellen die erwerbstätigen Frauen noch immer um einen gerechten Lohn. Respekt! Noch immer erhalten Frauen zwanzig Prozent weniger Lohn für gleiche Arbeit. Wir verlangen, dass die Frauenlöhne endlich angeglichen werden.
- Die Gewinne explodieren, die AktionärInnen streichen Rekord-Renditen ein und in vielen Chefetagen wird abgezockt. Gleichzeitig bleiben die Löhne der Beschäftigten stehen – auch dies ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitenden.
- Statt die Arbeitsbedingungen im Gesetz zu verschlechtern und sogar von 16jährigen Jugendlichen Nacht- und Sonntagsarbeit zu verlangen, fordern wir, die maximale Arbeitszeiten zu begrenzen, die Zuschläge für Abend- und Samstagsarbeit beizubehalten und Nacht- und Sonntagsarbeit für Jugendliche unter 18 zu verbieten.
- Am untersten Ende der Hierarchie befinden sich diejenigen Arbeitenden, denen das schweizerische Ausländerrecht einen geordneten Status verweigert: Die so genannten Sans Papiers. Um deren Situation auch unter den widrigen politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, haben die Zürcher Gewerkschaften vor zwei Jahren die Sans-Papiers-Anlaufstelle SPAZ mitbegründet.
Als Gewerkschaften setzen wir auf gegenseitigen Respekt zwischen den Sozialpartnern. Wo möglich, schliessen wir mit den Arbeitgebern Verträge ab. Wo sich die ArbeitgeberInnen der fairen Aushandlung der Arbeitsbedingungen verweigern, wehren wir uns mit Aktionen, Demonstrationen und notfalls auch mit Streik. Wir verschaffen uns, wo nötig: Respekt!
Und schliesslich: Respekt vor Menschen mit Behinderungen verlangt ein Recht auf Rente sowie ein Recht auf Wiedereingliederung - und deshalb ein Nein zur fünften IV-Revision am 17. Juni.
Solidarität mit unserer Forderung nach menschenwürdiger Arbeit für alle demonstrieren Sie, demonstrierst du, mit dem Tragen des traditionellen roten Maibändels mit der Parole „Respekt!“.
Kommt alle an den 1. Mai 2007!
Gewerkschaftsbund der Stadt Zürich
Kantonalzürcher Volksinitiative: Kinderbetreuung Ja
Von Kaspar Bütikofer, Sekretär Gewerkschaftsbund des Kantons Zürich
Im Kanton Zürich fehlt heute eine ausreichende Anzahl an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen. In der Schweiz ist der Bedarf gerade mal zu 38 Prozent abgedeckt! Und im Kanton Zürich sieht es nicht besser aus. Es braucht dringend eine gute, bedarfsorientierte und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung, damit sich Beruf und Familie endlich unter einen Hut bringen lassen. Darum hat der Gewerkschaftsbund zusammen mit seinen politischen Partnern SP, Grünen und Alternative Liste AL die Kantonalzürcher Volksinitiative „Kinderbetreuung Ja“ lanciert.
Das Volksbegehren will, dass der Kanton und die Gemeinden gemeinsam für ein ausreichendes Angebot an familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit sorgen. Damit sich die Erwerbsarbeit für die Eltern lohnt, leisten sie ihren Beitrag in Form von sozialen, einkommensabhängigen Tarifen. Der Maximaltarif darf die Vollkosten jedoch nicht übersteigen. Die übrigen Ausführungsbestimmungen sollen dann vom Regierungsrat in einer Verordnung geregelt werden.
Sechs Fliegen auf einen Streich
Welche Ziele verfolgt die Volksinitiative? Sechs Ziele können gleichzeitig mit einem kantonalen Kinderbetreuungsgesetz anvisiert werden:
- Erstens die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, indem ein ausreichendes Angebot an Betreuungseinrichtungen die Wahlmöglichkeit der Eltern in Bezug auf Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit erhöht.
- Zweitens trägt die familienexterne Kinderbetreuung zu einer effizienteren Wirtschaft bei. Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist einerseits Wachstumspolitik und ermöglicht anderseits, dass das Arbeitskräftepotential besser ausgeschöpft werden kann.
- Drittens werden Betriebe entlastet: Eine familienfreundliche Familienpolitik zahlt sich auch für die Unternehmen aus. Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erhöht den Rückkehreffekt von Beschäftigten nach der Geburt eines Kindes, und hilft den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Arbeitskräfte mit Erziehungspflichten dem Betrieb zu erhalten.
- Ein gutes Kinderbetreuungsangebot ist viertens ein wichtiger Beitrag zur Minderung der Familienarmut. Fehlende oder teure familienergänzende Betreuungsplätze sind oft eine Ursache für Armut. Besonders betroffen sind namentlich Familien mit nur einem Elternteil.
- Es ist fünftens erwiesen, dass eine familienergänzende Kinderbetreuung einen positiven pädagogischen und integrativen Nebeneffekt hat. Kinder, die vorschulische Betreuungseinrichtungen besuchen, sind im Allgemeinen sozial besser integriert und weiter in ihren sprachlichen Fähigkeiten. Besonders vorschulische ausserfamiliäre Betreuungseinrichtungen fördern nicht bloss die Chancengleichheit, sie steigern auch den Schulerfolg der Kinder.
- Und schliesslich geht es um das zentrale Postulat der Gleichstellung: Ein ausreichendes Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen hilft, die Chancengleichheit von Frau und Mann im Arbeitsmarkt zu verbessern. Denn Mütter sind heute immer noch benachteiligt. Sie verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen und haben schlechtere Karrierenchancen.
Wer soll das finanzieren?
Angesichts der destruktiven Spardebatte der SVP/FDP-Mehrheit im Kanton taucht sofort die Frage auf: „Wer soll das bezahlen?“ Aber diese Frage stellt sich so gar nicht, denn Investitionen der öffentlichen Hand in die familienergänzende Kinderbetreuung zahlen sich für diese aus. Eine im Auftrag der Stadt Zürich erstellte Studie belegt: Den Kosten steht ein drei- bis vierfacher Nutzen für die Gesellschaft entgegen. Der direkt quantifizierbare Nutzen für die öffentliche Hand stellt sich zusammen aus höheren Steuererträgen infolge des Mehreinkommens der Eltern sowie aus gesparten Sozialausgaben. Die Studie errechnet anhand der Stadt Zürich einen fiskalischen Nutzen, der 1,5 bis 2mal so hoch ist wie die Kosten der Betreuungseinrichtungen.
Die Frage der Finanzierbarkeit stellt sich also nicht. Mittelfristig wird die Einrichtung von Betreuungsstätten den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft dynamisieren, ohne dass mit einer höheren Staatsquote gerechnet werden muss.
Initiative setzt Verfassungsauftrag um
Heute werden im Kanton Zürich knapp 22700 Kinder in rund 17700 familienergänzenden Betreuungsplätzen betreut. Im kantonalen Durchschnitt besteht bloss für jedes zehnte Kind ein Betreuungsplatz. Anders in der Stadt Zürich: Sie steht im kantonalen Vergleich einsam an der Spitze. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erteilten 2005 der Stadt einen klaren Auftrag, so dass heute für etwas mehr als jedes vierte Kind ein Betreuungsplatz vorhanden ist. Das könnte auch im übrigen Kanton Zürich bald so sein. Die neue Kantonsverfassung sieht bereits heute vor, dass sich Kanton und Gemeinden für die Kinderbetreuung einsetzen müssen. Mit der Initiative soll nun das entsprechende Gesetz geschaffen werden, damit der Verfassungsauftrag umgesetzt werden kann.
Jetzt unterschreiben:
Volksinitiative „Kinderbetreuung Ja“ herunterladen unter kinderbetreuung-ja.ch - oder am 1. Mai auf der Kasernenwiese bei der Gewerkschaftsbeiz „zur Roten Eintracht“ vorbeischauen und unterschreiben!