1.-Mai-Fest-Reglement
Dieses Reglement regelt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsorganisationen und dem 1.-Mai-Komitee, insbesondere dem Vorstand. Es legt die Rechte und pflichten, der Mitgliedsorganisationen, die Konditionen für StandbetreiberInnen und die Beteiligung Dritter am 1.-Mai-Fest fest.
1.
ALLGEMEINES
1.1. Der 1. Mai ist ein Fest der Solidarität. Der gemeinsame Einsatz aller Mitgliedsorganisationen ist Voraussetzung für sein gelingen.
1.2. Der Vorstand benennt verschiedene Leitungsfunktionen wie Demonstrations-, Sicherheits- und Platzverantwortliche. Den Anweisungen des Vorstandes und den Funktionären ist während der Demonstration und während des gesamten Festes Folge zu leisten.
1.3. Sachbeschädigungen auf dem vom 1.-Mai-Komitee gemieteten Festplatz haben Schadenersatzkosten zur Folge. Organisationen, die sich nachweislich an solchen Sachbeschädigungen beteiligen (Sprayereien, Kleistereien etc.) sind schadenersatzpflichtig und können vom Komitee ausgeschlossen werden.
1.4. Der Vorstand ist verantwortlich für die Einhaltung des Reglementes. Bei Verstössen kann der Vorstand das von beteiligten Organisationen geleistete Platz-Depot zurückbehalten oder einziehen. Im Falle von Zuwiederhandlungen erhöht sich das zu leistende Platzdepot im Folgejahr um 100%.
2.
ORGANISATION / MITARBEIT
2.1. Die Mitgliedsorganisationen des 1.-Mai-Komitees verpflichten sich, für die Vorbereitung der 1.-Mai-Aktivitäten, die Propaganda, sowie den Aufbau, den Betrieb und den Abbau des Festplatzes genügend HelferInnen zur Verfügung zu stellen. Die genaue Anzahl verlangter HelferInnen werden zwischen Vorstand und Mitgliedsorganisationen ausgehandelt.
3.
STANDPLÄTZE
3.1. Für das 1.-Mai-Fest werden Info-Stände, Verkaufsstände und eine beschränkte Zahl von Festwirtschaften an die BetreiberInnen vergeben. Info- und Verkaufsstände werden aufgrund eines Zonenplans in der Reihenfolge des Zahlungseingangs durch den Vorstand vergeben.
3.1.1. Infostände
Informationsstände dienen der Verbreitung und dem Verkauf von Materialien in einem politischen Zusammenhang. Es dürfen keinerlei Esswaren und Getränke verkauft oder abgegeben werden. Informationsstände für Mitgliedsorganisationen sind kostenlos, haben aber an den dafür vorgesehen Standorten zu stehen. Die Infostandgebühr für Organisationen, die nicht Mitglied des 1.-Mai-Komitees sind, beträgt Fr. 200.--. Über die Vergabe und die Platzierung entscheidet der Vorstand.
3.1.2. Verkaufsstände
Die Verkaufsstände dürfen Esswaren, Tee und Kaffee verkaufen. Der Getränkeverkauf im kleineren Rahmen ist erlaubt, sofern die Getränke vorgängig schriftlich über den Vorstand beim 1.-Mai-Komitee bestellt wurden. Verkaufsstände haben auf diesen Getränken eine Marge von 10%. Zuwiederhandlungen werden mit einer Busse in der Höhe von 2000 Franken und dem sofortigen Entzug der Platzbewilligung belegt.
Verkaufsstände werden in drei Breiten abgeben:
- 3m für Tische/Buffetelemente, auf denen kein Zelt/Verkaufswagen aufgestellt werden darf, das/der eine Breite von mehr als 2 Metern aufweist (Fr. 450.00)
- 5m für Standplätze mit Zelt (Fr. 750.00)
- 7m für erweiterte Standplätze (Fr. 1000.00)
Zu jedem Standplatz wird ein Rayon zugeteilt, in dem die Verkaufsstände für die Reinigung und Abfallentsorgung zuständig sind.
3.1.3. Festwirtschaften
Festwirtschaften bieten dem 1.-Mai-Fest gedeckte Restaurationsbetriebe, Sitzplätze und ein inhaltliches Programm. Die Bedingungen und die Vergabe von Festwirtschaften werden vom Vorstand festgelegt.
3.1.4. Bar- und Barähnliche Standplätze
Bar- und ähnliche -Betriebe können vorgängig durch den Vorstand bewilligt werden. Sie obliegen separaten Richtlinien, was Getränkeverkauf und Abgaben betrifft.
3.1.5. Kommerzielle Anbieter
Bei Bedarf kann der Vorstand Standplätze an Anbieter vergeben, solange diese die Angebote der Mitgliedsorganisationen nicht konkurrenzieren.
3.2. Strom- und Abfallentsorgungskosten werden separat in Rechnung gestellt. Die aktuellen Gebühren werden vom Vorstand festgelegt.
3.3. Jede am 1. Mai mit einem Verkaufsstand teilnehmende Organisation bezahlt ein symbolisches Platzdepot von Fr. 500.00. Dieses Depot wird zurückerstattet, sofern keine Verstösse gegen dieses Reglement vorliegen. Es wird nicht zurückerstattet, wo keine HelferInnen gestellt werden und nicht oder nur teilweise zurückerstattet, wo andere Verstösse gegen das Festreglement vorliegen.
7.8.99/Reglements-KO 1MK
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