1.-MAI-KOMITEE ZÜRICH VEREIN
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Mitgliedschaftsantrag

a. Ordentliche Mitglieder 
Die Mitgliedschaft können ausschliesslich juristische Personen und Organisationen ohne wirtschaftliche Zielsetzung erlangen, welche die Ziele des Vereins unterstützen und die vorliegenden Statuten sowie das Platzreglement anerkennen. Untergruppen einer Mitgliedsorganisation können nur selbstständige Mitglieder werden, wenn sie selbst Vereine im Sinne von Art. 60ff ZGB sind.

Art. 5 
a. Ordentliche Mitglieder 
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung und Einzahlung eines Mitgliederbeitrags erworben. Über Neuaufnahmen entscheidet die Vereinsversammlung. Die Ablehnung eines Beitrittsgesuchs muss nicht begründet werden.

 

 
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