Mitgliedschaftsantrag
a. Ordentliche Mitglieder
Die Mitgliedschaft können ausschliesslich juristische
Personen und Organisationen ohne wirtschaftliche Zielsetzung
erlangen, welche die Ziele des Vereins unterstützen und die
vorliegenden Statuten sowie das
Platzreglement anerkennen. Untergruppen einer
Mitgliedsorganisation können nur selbstständige Mitglieder
werden, wenn sie selbst Vereine im Sinne von Art. 60ff ZGB
sind.
Art. 5
a. Ordentliche Mitglieder
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung
und Einzahlung eines Mitgliederbeitrags erworben. Über
Neuaufnahmen entscheidet die Vereinsversammlung. Die Ablehnung
eines Beitrittsgesuchs muss nicht begründet werden.
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