1.-MAI-KOMITEE ZÜRICH VEREIN
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Infostand

Infostände werden an Organisationen vergeben, die nicht Mitglied im 1.-Mai-Komitee sind und deren Tätigkeit nicht gegen die Statuten des 1.-Mai-Komitees verstossen.

Es gilt das Platzreglement für das 1. Mai-Fest, insbesondere Absatz 3.1.1. Nach Reservationseingang versenden wir eine Rechnung. Der Platz gilt bei Zahlungseingang als reserviert. Bei Zahlungen nach dem 14. April 2000 ist der Empfangsschein oder eine Zahlungsbestätigung mitzubringen.

Die Plätze werden durch den Vorstand zugewiesen.
Tisch,  Bank und Stromanschluss sind im Preis inbegriffen. An Infoständen dürfen keine Getränke und Esswaren verkauft werden!

Anmeldeschluss: 14. April 2000
Vergabe solange Standplätze vorhanden!

 

 
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