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Sanktionen: Der Druck auf
die Erwerbslosen wächstDas neue
Arbeitslosengesetz ist erst wenige Monate in Kraft. Doch bereits werden kritische Stimmen
laut. Die Sanktionen gegen Erwerbslose werden immer härter. Wer sich dem neuen Regime
nicht beugt, hat mit saftigen Taggeldkürzungen zu rechnen. Die Zeiten, als das Zürcher
Arbeitsamt für seinen liberalen Umgang mit Betroffenen bekannt war, neigen sich dem Ende
entgegen.
Verrückte Welt: Dank Entlassungen und Stellenabbau klingelt der Groschen in den Portemonnaies der Aktionäre und Spekulanten. Mit der Verlegung ihres Steuerdomizils können die Reichsten der Reichen ihre Einkünfte noch zusätzlich aufbessern. Und die steigende Zahl der Erwerbslosen? Für sie wird der Alltag immer härter. Zukunftsängste und Isolation waren schon immer ein Problem. Jetzt werden die Erwerbslosen beim Gang zum Arbeitsamt auch noch ständig die Angst vor Sanktionen im Nacken haben. Neue Regeln sorgen für happige Sanktionen Seit gut einem Jahr wird das neue Arbeitslosengesetz Schritt für Schritt umgesetzt. Im letzten Herbst trafen in den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich die Weisungen aus Bern über verschärfte Sanktionen ein. Ein umfangreiches Dokument über diese Sanktionen wurde den Personalberatern und Stellenvermittlern in den RAVs zugesandt. Dieses verlangt zum Beispiel, dass einem Bauarbeiter, der eine befristete Stelle nicht annimmt, 31 Taggelder zu streichen sind. Anderthalb Monate kein Arbeitslosengeld damit kann Druck gemacht werden. Harte Sanktionen gibt es für Erwerbslose, die einen Kurs nicht besuchen wollen oder ihn abbrechen. Ein solches Verhalten kann mit bis zu 35 Einstelltagen bestraft werden. Und auch die Sanktionen die ausgesprochen werden sollen, wenn ein Kontroll- oder Beratungsgespräch im RAV versäumt wird, sind reglementiert. Die entsprechende Weisung aus Bern verlangt zehn Einstelltage, was dem Verlust von einem halben Monatseinkommen entspricht. Wer nach ersten Sanktionen nicht spurt, kommt noch härter an die Kasse. In den Weisungen heisst es wörtlich: «Achtung: Widersetzt sich ein Arbeitsloser trotz Einstellung in der Anspruchsberechtigung weiterhin der Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder an einer arbeitsmarktlichen Massnahme, so wird ihm vorübergehend der Leistungsanspruch entzogen.» Bisher interpretierte man auf dem Zürcher Arbeitsamt das Gesetz auf liberale Art. Die neuen Kontrollmechanismen machen dieser Praxis jedoch ein Ende. Kürzlich wurden die Verantwortlichen wegen einer zu laschen Praxis gerügt. Seit kurzem müssen deshalb die Weisungen auch punktgenau verfolgt werden. Der Chef des Arbeitsamtes spricht von Überreaktion Ruedi Winkler, der Direktor des Zürcher Arbeitsamtes, ist trotzdem nicht glücklich über die harten Disziplinierungsmassnahmen. «10 Einstelltage für ein versäumtes Beratungsgespräch ist eine Überreaktion.» Winkler hält das neue Gesetz jedoch nach wie vor für einen Fortschritt. Man habe in den Arbeitsämtern eine Infrastruktur aufbauen können, die den Bedürfnissen der Erwerbslosen besser gerecht werde. Anfangs hätten die RAV-Angestellten noch Neuland betreten. Heute, so Winkler, seien sie jedoch erfahrene Fachkräfte. Allerdings: Bei bis zu 120 Erwerbslosen, die von einem Berater oder einer Beraterin betreut werden müssen, herrscht konstante Überlastung. Eine seriöse Beratung ist so kaum möglich. Der Chef des Arbeitsamtes gibt denn auch zu, dass das Klima in den Regionale Arbeitsvermittlungszentren konfliktträchtiger geworden ist. Beschäftigungsprogramme mit zweifelhaftem Nutzen Härter ins Gericht mit dem neuen Gesetz geht der Gewerkschaftssekretär Roland Kreuzer von der GDP, der viele Kontakte mit Erwerbslosen aus der Druckbranche hat. «Absurd. Die Sanktionen kommen Bussen gleich, die im schweizerischen Rechtssystem einmalig sind.» Kreuzer zweifelt überdies an der Wirksamkeit der «arbeitsmarktlichen Massnahmen», wie Kurse und Beschäftigungsprogramme im Fachjargon heissen. «Vieles ist unsinnig, kostet viel Geld. Die Beschäftigungsprogramme sind eher eine Beschäftigungstherapie.» Sein Kollege Jochen Beck, Präsident der Gewerkschaft Druck und Papier, hat das neue Gesetz am eigenen Leib zu spüren bekommen. Er bezeichnet dessen Zwangscharakter schlichtweg als «katastrophal». Von schickanösen Bestimmungen berichten auch betroffene Arbeitslose. Und von zweifelhaften Einsatzprogrammen, wie beispielsweise jenem, das sich «Publidienst» nennt und Erwerbslose in Aussersihl auf Patrouille schickt im Auftrag der Stadtpolizei. Strukturelle Ursachen Für Andres Rando, Gewerkschaftssekretär der GBI in Schlieren, ist klar, dass das revidierte Gesetz den Erwerbslosen zusätzliche Abstriche und Kontrolle bringt. Es sei eine Illusion zu glauben, dass die strukturellen Ursachen der Arbeitslosigkeit mit kurzfristigen Beschäftigungsprogrammen oder Kursen behoben werden könnten. Das neue Konzept hat für ihn jedoch auch einen positiven Aspekt: «Es schafft mehr Transparenz. Es zeigt die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Und es widerlegt das Argument der Unternehmer, die Arbeitslosen seien einfach faul.» Die Gewerkschaften, so Rando, müssten allerdings ihren Einfluss in den Aufsichtskommissionen den sogenannten tripartiten Kommissionen verstärken. Es müssten bessere Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem seien die unter grossem Druck stehenden RAVs besser zu kontrollieren. Es dürfe nicht soweit kommen, dass durch den Einfluss der Arbeitsämter auf den Arbeitsmarkt dem Lohndumping noch Vorschub geleistet werde. Matthias Hauser |
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Lehrstelleninitiative lanciert! 7000 Lehrstellen fehlen für die Schulabgänger/-innen, die in diesem Sommer in das Berufsleben starten sollten. Jede einzelne fehlende Lehrstelle ist eine zuviel. Und aus Bern kommen nur frohe Appelle. Mit Spitzensportlern will man Unternehmer zu Ausbildern machen. Die Realität spricht jedoch eine andere Sprache: Von zehn Betrieben bilden nur gerade drei Lehrlinge aus. Diesen Trittbrettfahren, die gerne Berufsleute einstellen dafür aber nichts investieren wollen, will die Gewerkschaftsjugend auf die Pelle rücken. Zusammen mit anderen Jugendorganisationen haben die jungen Kolleginnen und Kollegen die Lehrstellen-Initiative lanciert. Das Modell dieser Initiative ist bestechend einfach. Der Bund errichtet eine Berufsbildungsfonds. Betriebe, die keine oder nur eine ungenügende Zahl von Lehrstellen anbieten, haben eine Abgabe in diesen Fonds einzuzahlen. Zur Kasse gebeten werden auch jene Lehrbetriebe, die die Standards für eine qualifizierte Berufsausbildung nicht erfüllen. Mit dem so gewonnen Geld werden jene Lehrstellen geschaffen, die nötig sind, damit allen Jugendlichen ein guter Ausbildungsplatz angeboten werden kann. Diese Lehrstellen-Initiative kann man unterschreiben. Zum Beispiel am 1.Mai und am Fest auf dem Kasernenareal. |
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